Info: Baugenehmigung Terrassendach
Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung ?
Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan der beachtet werden muss.
Rufen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde im Rathaus an und fragen Sie sich bis zum Bauamt durch.
Im Allgemeinen reicht die Angabe der Adresse um herauszufinden ob ein Bauantrag, eine Bauanzeige oder nichts dergleichen erforderlich ist.
Nach der neuen Bayerischen Bauordnung 2008,
sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, sowie Fahrradabstellanlagen bis zu 30 m², genehmigungsfrei.
Dabei gilt es aber zu beachten, dass vielfach örtliche Bauvorschriften und Festsetzungen im Bebauungsplan bestehen, die wie die sonstigen Vorschriften der BayBO trotz Verfahrensfreiheit inhaltlich eingehalten werden müssen.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Baugenehmigung / Bauanzeige ?
In Bayern benötigt man einen qualifizierten Entwurfverfasser ( nach § 68 LBO ). Dafür benötigt man dann keine separate Statik. Zunächst brauchen Sie die technischen Unterlagen für das Bauvorhaben. Diese erhalten Sie von uns. Dazu ist stets ein Auszug aus der Flurkarte notwendig. Dieser darf bei einigen Bauämtern nicht älter als zwei Jahre oder sogar drei Monate alt sein.
Wenn Sie sich die Auseinandersetzung mit den Formularen sparen wollen, dann beauftragen Sie einfach unseren Bauantrag-Komplettservice.
Unser Architekt übernimmt gern auch für Sie zum günstigen Pauschalpreis die Planung in 3-facher Ausfertigung zum Einreichen beim Bauamt.
Vom Käufer müssen vollständige Hauspläne, sowie ein amtlicher Lageplan der nicht älter als 6 Monate sein sollte zur Verfügung stehen.
Das Einholen der Nachbarunterschriften und erforderlichen Gebühren trägt der Käufer.